Neuer Markt 10, 42781 Haan

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Häufig gestellte Fragen (Hauptseite)

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten. Sie können sich auch unter der Rufnummer 01726015039 oder über das Kontaktformular an uns wenden. 

  • Wie sind Ihre Geschäftszeiten?

    Alle Termine werden

     

    online via projekt-restart@gmx.de 

    oder telefonisch unter 01726015039 vereinbart. 


    Die Praxisräume sind nicht durchgängig besetzt, sodass eine "spontane Vorsprache vor Ort" schwierig ist.

  • Wo befindet sich die Räumlichkeiten von "Projekt Restart"?

    Die Räumlichkeiten bzw. die 


    Systemische, Ganzheitliche und Philosophische Praxis für Kinder, Jugendliche und Familien 


    befindet sich in Haan:


    Projekt Restart

    Neuer Markt 10

    42781 Haan

  • Ist eine Therapie oder ein Coaching auch online möglich?

    Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.
  • Kann ein Coaching oder eine Beratung auch bei mir zuhause stattfinden?

    Grundsätzlich können (einzelne) Settings auch zuhause oder woanders, als in den Praxisräumen stattfinden. Auch hier gilt es, individuell (und Ziel gerichtet) zu planen.

  • Muss ich mich im Vorfeld für EINE therapeutische oder coachende Richtung entscheiden?

    Die Idee hinter dem Konzept von Projekt Restart ist, dass es DIE Therapie oder DIE Herangehesweise nicht gibt, von daher ist - bewusst - das Hilfe- und Unterstützungssystem hier "durchlässig", sodass einzelne "Richtungen" miteinander kombiniert werden können und es im Vorfeld keiner besonderen "Richtungsplanung" bedarf.

  • Kann ich auch Termine am Abend oder an Wochenenden buchen?

    Im Rahmen eines individuellen Hilfeangebots ist es mitunter zweckmäßig, auch die Zeiten individuell bzw. flexibel zu gestalten - Insbesondere im Hinblick auf Ganztagsschulen und entsprechende Freizeitgestaltungen. Absprachen können im Erstgespräch getroffen und "durchgespielt" werden.

  • Welche Verpflichtung gehe ich bei und nach einem Erstgespräch ein?

    Grundsätzlich sind Erstgespräche unverbindlich und somit auch ohne Fernplanung zu verstehen. Sie haben einen Beratungscharakter mit dem Ziel, die nächsten, anstehenden Schritte zu überlegen.

  • Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

    Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.
  • Wie werden die therapeutischen, beratenden oder coachenden Settings bezahlt bzw. finanziert?

    Im Regelfall werden systemische, ganzheitliche und philosophische Coachings oder Therapien nicht oder nicht in Gänze von den Krankenkassen übernommen. Eine gezielte Nachfrage lohnt sich mitunter - Insbesondere, da es in NRW bzw. Deutschland im Laufe der Jahre zu einem Therapeutennotstand gekommen ist. Steuerlich können Coachings bzw. Therapien entsprechend geltend gemact werden.


    Neben anderen Vorteilen hat die Privatzahlung insbesondere auch den Zweck bzw. Nutzen, dass man seine Therapie individueller gestalten kann, sodass sich daraus auch entsprechende "Preise" ergeben, die den Kosten-Nutzen-Aufwand berücksichtigen - Je nach Settingshäufigkeit, -dauer und -ort.

    Als Richtwert können pro Fachleistungsstunde zwischen 110 bis 150 Euro angesetzt werden, woraus sich dann ein entsprechender Kostenfaktor ergibt, welcher gemeinsam entwickelt und beschlossen werden kann.

    "Paketpreise" mit festen Buchungen können angedacht und durchgeplant werden, um so auch eine feste Verbindlichkeit von Terminen und dem eigenen Weiterkommen gewährleisten zu können.

  • Unterliegen die Gespräche bzw. Settings der Schweigepflicht?

    Grundsätzlich unterliegen ALLE Gespräche der Schweigepflicht, was bedeutet, dass zunächst bestätigt werden muss (beispielsweise durch eine konkrete Schweigepflichtsentbindung), wenn Schulen oder andere Institutionen Redebedarf haben. Auch die Oberthemen unterliegen einer Schweigepflicht, die nicht einer Schule oder dem Arbeitgeber mitzuteilen ist.

  • Kann bzw. darf meine Schule eine Therapie einfordern?

    Grundsätzlich darf eine Schule eine Therapie oder ein Coching EMPFEHLEN, letztlich aber nicht einfordern - Insbesondere nicht in einem zu kurzen Zeitfenster. Sehr wohl darf aber durch einen Konferenzbeschluss eine Auflage erteilt werden, die ein "Bitte suchen Sie sich professionelle Hilfe" beinhaltet. Auf der Startseite gibt es hierzu entsprechende Buttons, die Näheres erläutern.

  • Können systemische, ganzheitliche und philosophische Anteile miteinander kombiniert werden?

    Die Idee hinter dem Konzept von Projekt Restart ist, dass es DIE Therapie oder DIE Herangehesweise nicht gibt, von daher ist - bewusst - das Hilfe- und Unterstützungssystem hier "durchlässig", sodass einzelne "Richtungen" miteinander kombiniert werden können und es im Vorfeld keiner besonderen "Richtungsplanung" bedarf.

  • Darf ich zu einem Setting auch einen Freund/eine Freundin mitbringen?

    Im Normalfall finden die Settings als Einzelsetting statt - Falls eine Erweiterung des "Systems" zweckmäßig oder der Situation dienlich ist, können Sonderregelungen vereinbart werden. Im systemischen Sinne ist das mitunter sogar sinnvoll und zielführend.

  • Wie kann ich "Projekt Restart" als ambulante Anschlusspraxis nach einem stationären Aufenthalt vorschlagen?

    Am einfachsten ist es, dass/wenn die Klinik bzw. Einrichtung oder die entsprechend behandelnden Ärzte bzw. Therapeuten den Kontakt zu Projekt Restart herstellen. Hierzu ist eine Schweigepflichtsentbindung vonnöten, um offen und zielführend sprechen bzw. planen zu können.

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